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Leistung 03

Ihre Immobilie vermieten

Sichere Vermietung mit sorgfältiger Auswahl der Interessenten, vollständigen Unterlagen und einer Betreuung, die Ihre Wünsche in den Mittelpunkt stellt.

Der teuerste Fehler bei der Vermietung ist der falsche Mieter. Leerstand kostet eine Monatsmiete, ein Mietnomade kostet ein Jahr. Deshalb liegt unser Schwerpunkt nicht auf der Anzahl der Besichtigungen, sondern auf der Qualität der Auswahl.

So läuft die Vermietung

  1. Aufnahme. Besichtigung, Fotos, Grundriss, Prüfung des Energieausweises und der Pflichtangaben für die Anzeige.
  2. Preisfindung. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand von Mietspiegel und realen Abschlüssen im Stadtteil.
  3. Vermarktung. Inserat mit vollständigen Pflichtangaben, Vorauswahl der Anfragen, Sammelbesichtigungen nur, wenn Sie es wünschen.
  4. Auswahl. Unterlagenprüfung, Gespräch, Vorschlag von zwei bis drei Kandidaten, die Entscheidung treffen Sie.
  5. Abschluss. Rechtssicherer Mietvertrag, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos, Kautionsabwicklung.

Auswahl der Mieter

Wir prüfen bei jedem Kandidaten:

  • Bonitätsauskunft (SCHUFA oder vergleichbar)
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters
  • Ausweisdokument und Selbstauskunft
  • Persönliches Gespräch, der Teil, den keine Datenbank ersetzt
DatenschutzUnterlagen werden erst nach der Besichtigung und nur von ernsthaften Kandidaten angefordert. Daten nicht berücksichtigter Bewerber löschen wir unverzüglich.

Die richtige Miethöhe

Düsseldorf gehört zu den Kommunen, für die die Mieterschutzverordnung NRW gilt. Bei Wiedervermietung darf die Miete daher höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbremse). Die aktuelle Verordnung ist seit dem 1. März 2025 in Kraft und umfasst 57 Kommunen; ihre Laufzeit wurde bis Ende 2029 verlängert.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten (erstmalig genutzt und vermietet nach dem 1. Oktober 2014) und für umfassend modernisierte Wohnungen. Wir prüfen im Einzelfall, was zulässig ist, und dokumentieren es, damit die Miete auch später Bestand hat.

Kosten und Bestellerprinzip

Bei der Vermietung gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Da Sie als Eigentümer uns beauftragen, ist die Vermittlung für Ihre Mieter provisionsfrei. Die Provision beträgt in der Regel zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer und wird nur im Erfolgsfall fällig.

Weitere Leistungen

Häufige Fragen

Bei marktgerechtem Preis liegen zwischen Auftrag und Mietvertrag üblicherweise zwei bis vier Wochen.

Ja, auf Wunsch übernehmen wir die Mietverwaltung mit Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen und Instandhaltung. Details unter Verwaltung.

Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und die Pflichtangaben gehören bereits in das Inserat. Falls keiner vorliegt, beauftragen wir einen zertifizierten Aussteller.

Ja, beides ist zulässig und in bestimmten Konstellationen sinnvoll. Auch hier gilt für die Ausgangsmiete die Mietpreisbremse.

Persönlich statt automatisch

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Wir nehmen uns Zeit, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck und mit einem festen Ansprechpartner.

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