Verwaltung wird meist erst dann bemerkt, wenn sie nicht funktioniert: die Abrechnung kommt spät, auf Anrufe folgt nichts, und in der Eigentümerversammlung fehlen die Beschlussvorlagen. Unser Anspruch ist unspektakulär, Termine halten, Zahlen erklären, erreichbar sein.
Drei Formen der Verwaltung
WEG-Verwaltung
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums für Wohnungseigentümergemeinschaften: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Beschlussumsetzung, Erhaltungsrücklage und die laufende technische Betreuung.
Mietverwaltung
Verwaltung Ihres Sondereigentums oder Ihres Zinshauses: Mieterauswahl, Mietverträge, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Mietanpassungen im gesetzlichen Rahmen, Instandhaltung.
Sondereigentumsverwaltung
Für Kapitalanleger, deren Wohnung in einer fremdverwalteten WEG liegt: Wir kümmern uns um Ihre Einheit, prüfen die Abrechnungen der WEG-Verwaltung und vertreten Sie in der Versammlung.
Leistungsumfang
| Bereich | Was dazugehört |
|---|---|
| Kaufmännisch | Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Hausgeld- und Mieteinzug, Mahnwesen, Rücklagenverwaltung, Betriebskostenabrechnung |
| Technisch | Regelmäßige Objektbegehung, Wartungsverträge, Handwerkerkoordination, Angebotsvergleich, Instandhaltungsplanung |
| Rechtlich | Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung, Beschlusssammlung, Umsetzung von Beschlüssen, Schriftverkehr |
| Kommunikation | Fester Ansprechpartner, Erreichbarkeit werktags, Notfallnummer, digitale Belegeinsicht |
Verwalterwechsel: so läuft er ab
- Angebot einholen. Wir sehen uns Abrechnungen, Teilungserklärung und Protokolle an und geben ein Angebot mit festem Preis je Einheit und Monat ab.
- Beschluss fassen. Die Bestellung des Verwalters ist Sache der Eigentümerversammlung; sie erfolgt in der Regel für zwei bis drei Jahre.
- Übernahme. Wir fordern die Unterlagen beim bisherigen Verwalter an, prüfen Kontostände und Rücklage und übernehmen Verträge und Zahlläufe.
- Erste 90 Tage. Objektbegehung mit Mängelliste, Prüfung aller Wartungsverträge, Vorschlag zur Instandhaltungsplanung.
Rechtlicher Rahmen
Seit der WEG-Reform (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, in Kraft seit 1. Dezember 2020) können Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG verlangen. Der Nachweis erfolgt über eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer; die Übergangsregelung für bereits tätige Verwalter ist ausgelaufen.
Weitere Leistungen
Verkauf
Wertermittlung, Aufbereitung, Vermarktung und Abschluss aus einer Hand.
Ansehen → LeistungVermietung
Mieterauswahl mit Bonitätsprüfung und rechtssicherem Vertrag.
Ansehen →Häufige Fragen
Üblich ist ein Festpreis je Einheit und Monat, abhängig von Größe, Zustand und Aufwand der Gemeinschaft. Wir geben nach Sichtung der Unterlagen ein konkretes Angebot ab, ohne versteckte Zusatzpauschalen für Standardleistungen.
Nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung benötigen wir üblicherweise vier bis sechs Wochen, bis Unterlagen, Konten und Zahlläufe vollständig übernommen sind.
Ja. Wir betreuen Gemeinschaften ab sechs Einheiten sowie einzelne Zinshäuser und Sondereigentum.
Ja, jederzeit. Eigentümer haben ein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen; wir stellen Belege auf Wunsch digital bereit.