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Leistung 02

Ihre Immobilie verwalten

Laufende Betreuung mit strukturierten Abläufen und transparenter Kommunikation, von der Abrechnung bis zur Koordination von Handwerkern und Dienstleistern.

Verwaltung wird meist erst dann bemerkt, wenn sie nicht funktioniert: die Abrechnung kommt spät, auf Anrufe folgt nichts, und in der Eigentümerversammlung fehlen die Beschlussvorlagen. Unser Anspruch ist unspektakulär, Termine halten, Zahlen erklären, erreichbar sein.

Drei Formen der Verwaltung

WEG-Verwaltung

Verwaltung des Gemeinschaftseigentums für Wohnungseigentümergemeinschaften: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung, Beschlussumsetzung, Erhaltungsrücklage und die laufende technische Betreuung.

Mietverwaltung

Verwaltung Ihres Sondereigentums oder Ihres Zinshauses: Mieterauswahl, Mietverträge, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Mietanpassungen im gesetzlichen Rahmen, Instandhaltung.

Sondereigentumsverwaltung

Für Kapitalanleger, deren Wohnung in einer fremdverwalteten WEG liegt: Wir kümmern uns um Ihre Einheit, prüfen die Abrechnungen der WEG-Verwaltung und vertreten Sie in der Versammlung.

Leistungsumfang

BereichWas dazugehört
KaufmännischWirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Hausgeld- und Mieteinzug, Mahnwesen, Rücklagenverwaltung, Betriebskostenabrechnung
TechnischRegelmäßige Objektbegehung, Wartungsverträge, Handwerkerkoordination, Angebotsvergleich, Instandhaltungsplanung
RechtlichVorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung, Beschlusssammlung, Umsetzung von Beschlüssen, Schriftverkehr
KommunikationFester Ansprechpartner, Erreichbarkeit werktags, Notfallnummer, digitale Belegeinsicht

Verwalterwechsel: so läuft er ab

  1. Angebot einholen. Wir sehen uns Abrechnungen, Teilungserklärung und Protokolle an und geben ein Angebot mit festem Preis je Einheit und Monat ab.
  2. Beschluss fassen. Die Bestellung des Verwalters ist Sache der Eigentümerversammlung; sie erfolgt in der Regel für zwei bis drei Jahre.
  3. Übernahme. Wir fordern die Unterlagen beim bisherigen Verwalter an, prüfen Kontostände und Rücklage und übernehmen Verträge und Zahlläufe.
  4. Erste 90 Tage. Objektbegehung mit Mängelliste, Prüfung aller Wartungsverträge, Vorschlag zur Instandhaltungsplanung.

Rechtlicher Rahmen

Seit der WEG-Reform (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, in Kraft seit 1. Dezember 2020) können Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG verlangen. Der Nachweis erfolgt über eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer; die Übergangsregelung für bereits tätige Verwalter ist ausgelaufen.

Gut zu wissenDie Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist Aufgabe der Gemeinschaft, nicht des einzelnen Eigentümers. Ein Wechsel braucht deshalb immer einen Beschluss, wir bereiten die Beschlussvorlage auf Wunsch vor.

Weitere Leistungen

Häufige Fragen

Üblich ist ein Festpreis je Einheit und Monat, abhängig von Größe, Zustand und Aufwand der Gemeinschaft. Wir geben nach Sichtung der Unterlagen ein konkretes Angebot ab, ohne versteckte Zusatzpauschalen für Standardleistungen.

Nach dem Beschluss der Eigentümerversammlung benötigen wir üblicherweise vier bis sechs Wochen, bis Unterlagen, Konten und Zahlläufe vollständig übernommen sind.

Ja. Wir betreuen Gemeinschaften ab sechs Einheiten sowie einzelne Zinshäuser und Sondereigentum.

Ja, jederzeit. Eigentümer haben ein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen; wir stellen Belege auf Wunsch digital bereit.

Persönlich statt automatisch

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