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Ratgeber · Bewertung

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Online-Rechner liefern eine Zahl in dreißig Sekunden. Ob diese Zahl trägt, entscheidet sich an Details, die kein Formular kennt, Zuschnitt, Lärm, Zustand der Anlage, Nachbarschaft.

Die drei Verfahren

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kennt drei anerkannte Verfahren. Welches angewandt wird, hängt vom Objekt ab, häufig werden zwei kombiniert und plausibilisiert.

VerfahrenFür welche ObjekteGrundgedanke
VergleichswertEigentumswohnungen, Reihenhäuser, GrundstückeWas wurde für vergleichbare Objekte tatsächlich gezahlt?
ErtragswertMehrfamilienhäuser, Anlageobjekte, GewerbeWelchen Ertrag wirft das Objekt dauerhaft ab?
SachwertFreistehende Ein- und ZweifamilienhäuserWas kostet Wiederherstellung, abzüglich Alterswertminderung?

Was den Wert beeinflusst

Lage: und zwar zweifach

Die Makrolage beschreibt Stadt und Stadtteil, die Mikrolage die Straße und sogar die Hausseite: Verkehrslärm, Ausrichtung, Einsehbarkeit, Erdgeschoss oder oberste Etage, Blick ins Grüne oder auf eine Brandwand. In Düsseldorf liegen zwischen zwei Straßenzügen desselben Stadtteils schnell 15 % Unterschied.

Zustand und Baujahr

Entscheidend ist weniger das Baujahr als der Modernisierungsstand: Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Leitungen. Ein saniertes Haus von 1965 kann höher bewertet werden als ein ungepflegter Neubau von 2010.

Energetischer Zustand

Seit den Energiepreissprüngen fragen Käufer zuerst nach der Heizung. Objekte mit alter Ölheizung und Effizienzklasse F oder schlechter erzielen spürbare Abschläge, weil Käufer die Sanierungskosten einpreisen.

Grundriss und Wohnfläche

Vier gut geschnittene Zimmer auf 100 m² sind mehr wert als fünf enge. Auch die korrekte Berechnung der Wohnfläche nach WoFlV zählt, Dachschrägen und Balkone werden häufig falsch angesetzt.

Rechtliche Lasten

Wegerechte, Wohnrechte, Erbbaurecht, Denkmalschutz oder ein Sanierungsvermerk im Grundbuch beeinflussen den Wert erheblich, nach oben wie nach unten.

Wann ein Gutachten nötig ist

Eine Markteinschätzung genügt für den normalen Verkauf. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB brauchen Sie, wenn eine dritte Stelle den Wert akzeptieren muss:

  • Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsberechnung
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Schenkung und Erbschaftsteuer gegenüber dem Finanzamt
  • Gerichtliche Verfahren und Zwangsversteigerungen
  • Betreuungs- und Vormundschaftssachen

Unser Ablauf

  1. Vorgespräch. Objektart, Lage, Eckdaten und Anlass, telefonisch oder über unser Formular.
  2. Ortstermin. Besichtigung mit Fotodokumentation, Aufnahme von Zustand und Ausstattung, Sichtung der Unterlagen.
  3. Analyse. Auswertung von Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerten und realen Abschlüssen im Umfeld.
  4. Ergebnis. Schriftliche Einschätzung mit Wertspanne, Begründung und Vermarktungsempfehlung, bei Bedarf als vollständiges Gutachten.
KostenfreiDie Markteinschätzung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich. Ein Verkehrswertgutachten wird gesondert vereinbart, da es deutlich mehr Aufwand bedeutet und vor Gericht und Finanzamt Bestand haben muss.

Passend dazu

Häufige Fragen

Als erste Orientierung brauchbar, als Entscheidungsgrundlage nicht. Sie kennen weder Zustand noch Mikrolage und arbeiten mit Durchschnitten, Abweichungen von 20 % nach oben oder unten sind normal.

Unsere Markteinschätzung ist kostenlos. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB richtet sich nach Objekt und Zweck; wir nennen den Preis vorab.

Nach dem Ortstermin liegt die schriftliche Einschätzung in der Regel innerhalb von 48 Stunden vor, ein vollständiges Gutachten in ein bis zwei Wochen.

Grundbuchauszug, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis, bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung und die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung.

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