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Ratgeber · Recht

Energieausweis: Pflicht und Fallstricke

Ohne gültigen Energieausweis darf keine Immobilie verkauft oder vermietet werden. Die häufigsten Fehler passieren aber nicht beim Ausweis selbst, sondern im Inserat.

Wann er Pflicht ist

Nach § 80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss beim Verkauf, bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung ein gültiger Energieausweis vorliegen. Er ist dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, nicht erst beim Notartermin, und beim Abschluss zu übergeben.

Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageVerbrauchsdaten der letzten 3 JahreBauliche Analyse des Gebäudes
Aussagekraftabhängig vom Nutzerverhaltennutzerunabhängig, technisch
Kostenca. 50 bis 150 €ca. 300 bis 600 €
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In allen anderen Fällen dürfen Sie wählen.

Pflichtangaben im Inserat

Liegt ein Energieausweis vor und wird eine Anzeige in kommerziellen Medien geschaltet, müssen laut § 87 GEG folgende Angaben in der Anzeige selbst stehen, sichtbar, nicht erst auf Nachfrage:

  1. Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  2. Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  3. Wesentlicher Energieträger der Heizung
  4. Baujahr des Gebäudes
  5. Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Der häufigste FehlerDie Angaben fehlen in Kleinanzeigen, Social-Media-Posts oder auf der eigenen Website, obwohl auch das kommerzielle Medien im Sinne des Gesetzes sind.

Bußgelder

Verstöße gegen die Vorlage-, Übergabe- und Anzeigepflichten sind Ordnungswidrigkeiten. Nach § 108 GEG können sie mit Geldbußen von bis zu 10.000 € geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.

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Häufige Fragen

Der Eigentümer. Beauftragen Sie einen Makler, koordiniert dieser die Ausstellung in der Regel, die Pflicht bleibt aber beim Eigentümer.

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist bei erneutem Verkauf oder erneuter Vermietung ein neuer erforderlich.

Formal ja, die Pflicht knüpft an den Verkauf an, nicht an den Käufer. In der Praxis wird der Ausweis auch für die Finanzierung der Bank benötigt.

Ein Verbrauchsausweis liegt meist bei 50 bis 150 €, ein Bedarfsausweis bei 300 bis 600 €. Bei einem Alleinauftrag übernehmen wir die Kosten.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen: § 87 GEG, gesetze-im-internet.de · BBSR, Angaben in Immobilienanzeigen

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