Wann er Pflicht ist
Nach § 80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss beim Verkauf, bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung ein gültiger Energieausweis vorliegen. Er ist dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen, nicht erst beim Notartermin, und beim Abschluss zu übergeben.
Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler und kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre | Bauliche Analyse des Gebäudes |
| Aussagekraft | abhängig vom Nutzerverhalten | nutzerunabhängig, technisch |
| Kosten | ca. 50 bis 150 € | ca. 300 bis 600 € |
| Gültigkeit | 10 Jahre ab Ausstellung | |
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In allen anderen Fällen dürfen Sie wählen.
Pflichtangaben im Inserat
Liegt ein Energieausweis vor und wird eine Anzeige in kommerziellen Medien geschaltet, müssen laut § 87 GEG folgende Angaben in der Anzeige selbst stehen, sichtbar, nicht erst auf Nachfrage:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Bußgelder
Verstöße gegen die Vorlage-, Übergabe- und Anzeigepflichten sind Ordnungswidrigkeiten. Nach § 108 GEG können sie mit Geldbußen von bis zu 10.000 € geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.
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Weiterlesen →Häufige Fragen
Der Eigentümer. Beauftragen Sie einen Makler, koordiniert dieser die Ausstellung in der Regel, die Pflicht bleibt aber beim Eigentümer.
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist bei erneutem Verkauf oder erneuter Vermietung ein neuer erforderlich.
Formal ja, die Pflicht knüpft an den Verkauf an, nicht an den Käufer. In der Praxis wird der Ausweis auch für die Finanzierung der Bank benötigt.
Ein Verbrauchsausweis liegt meist bei 50 bis 150 €, ein Bedarfsausweis bei 300 bis 600 €. Bei einem Alleinauftrag übernehmen wir die Kosten.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen: § 87 GEG, gesetze-im-internet.de · BBSR, Angaben in Immobilienanzeigen